Garantie

Spiro gewährleistet eine Garantie von 2 Jahren für Maschinen und 1 Jahr für Ersatzteile ab Lieferdatum. 

Was ist gedeckt?
Spiro Produkte, welche einen Material- und Verarbeitungsfehler vorweisen, gelten als Garantiefall. Die Mängel werden innerhalb der Garantiezeit beseitigt. Im Ermessen von Spiro wird das Produkt entweder ersetzt oder nachgebessert. 

Was ist ausgeschlossen?
Die Haftung von Spiro erstreckt sich nicht auf Mängel, die nach der Herstellung entstanden sind, eine unsachgemäße Verwendung der Ware, eine unzureichende oder mangelhafte Stromversorgung, Wartung oder den unzureichenden oder mangelhaften Betrieb, mangelhafte Reparaturen oder, falls die Installation nicht von Spiro durchgeführt wurde, eine fehlerhafte Installation verursacht werden. Eine Haftung für normale Abnutzung oder Verschleiß oder Verschleißteile ist ebenfalls ausgeschlossen. Bei Veränderungen und Umbauten der Ware, erlischt die Garantieverpflichtung.

Details finden Sie in den Punkten 6.1-6.7 unserer  AGB's.

 

Garantieantrag

Bitte füllen Sie den Antrag so detailliert wie möglich aus.

Alternativ können Sie hier das Formular als PDF herunterladen und manuell per E-Mail an parts@spiro.ch senden.


Kundendaten

Angaben zur Maschine / zum Ersatzteil

(Beschreiben Sie so detailliert wie möglich)
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